2009 hatte die Deutsche Fußball Liga (DFL) zuletzt Empfehlungen herausgegeben, wie Barrierefreiheit in deutschen Stadien umgesetzt werden kann. Seinerzeit waren in einem so genannten „Kompetenzteam“ Vertreterinnen und Vertreter der BBAG, der Proficlubs, der Behindertenfanbeauftragten, der Fanclubs behinderter Menschen und der DFL vertreten, die schließlich die Empfehlungen erarbeiteten.

Verschiedene Faktoren zeigten in der Zwischenzeit aber, dass eine Neuüberarbeitung dringend notwendig geworden war: so hatte z. B. die UEFA das Thema Barrierefreiheit für alle ihre kontinentalen Wettbewerbe aufgegriffen. Entsprechende Empfehlungen und Anforderungen, die auf Dauer in die Lizenzierungsordnung einfließen sollen, wurden im Auftrag der UEFA von CAFE (Centre for Access to Football in Europe), der europäischen Partnerorganisation der BBAG, erarbeitet und bereits 2011 veröffentlicht. Inzwischen wurde dieses Dokument in zahlreiche Sprachen übersetzt. Die deutsche Version heißt „Zugang für alle“ und ist auf der Website von CAFE zu finden.

Anders als noch die DFL-Empfehlungen aus 2009 behandeln die Empfehlungen von UEFA und CAFE nahezu alle Aspekte der Barrierefreiheit. Dazu gehört natürlich die Barrierefreiheit im Stadion selbst, aber auch im Umfeld, d.h. auf den Anfahrtswegen. Ferner widmet sich „Zugang für alle“ der Kommunikation zwischen Fans mit Behinderung und den Clubs, den Anforderungen an das Ordnungs- und Servicepersonal sowie grundsätzlichen Fragen im Hinblick auf unterschiedliche Behinderungen. Da dieses Dokument alle deutschen Clubs betrifft, die in einem europäischen Wettbewerb vertreten sind oder hoffen, dies alsbald zu sein, kommt ihm auch für die Bundesliga eine große Bedeutung bei.

Was lag also näher, als die Empfehlungen, die zur Barrierefreiheit im Fußball in Deutschland existieren, mit den Empfehlungen und Anforderungen der UEFA abzugleichen.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Umstand, dass die Arbeitsgemeinschaft der Bauministerkonferenz 2014 die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) novelliert hat. Dabei hatte sie mit Blick auf Barrierefreiheit auch die UN-Behindertenrechtskonvention zu berücksichtigen. Zudem wollten die Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern offensichtlich der besonderen Situation bei großen Sportstadien Rechnung tragen. Während es in der früheren MVStättVO keine Unterscheidung zwischen kleineren, mittelgroßen und besonders großen Versammlungsstätten gab – zum Beispiel in der Frage der Anzahl von Plätzen für Rollstuhlnutzer – verweisen die Bauminister in ihrer Begründung zur MVStättVO 2014 darauf, dass man sich bei deren Neufassung der besonderen Problematik großer Stadien bewusst war.

Genau genommen wird durch die MVStättVO kein Baurecht geschaffen. Sie ist lediglich eine Vorlage der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz. Baurecht schaffen die Bundesländer, indem sie, gegebenenfalls mit Abweichungen, die MVStättVO in Landesrecht übernehmen. Dennoch ist eine solche Vorlage für Empfehlungen der DFL natürlich sehr bedeutsam. Denn diese betreffen ja alle Stadien des Profifußballs in Deutschland und können dementsprechend nicht nur das Baurecht eines einzelnen Bundeslandes beinhalten.

Damit war auch die Aufgabe klar: die neuen DFL-Empfehlungen sollten also sowohl die Hinweise der UEFA im Dokument „Zugang für alle“ als auch die Vorgaben der MVStättVO zum Thema Barrierefreiheit beinhalten.

Die BBAG wurde schließlich in der Saison 2015/2016 von der DFL beauftragt, den Entwurf einer entsprechenden Empfehlung zu erstellen. Dieses Manuskript, welches vom stellvertretenden Vorsitzenden der BBAG (Dr. Volker Sieger) maßgeblich erstellt wurde, wurde anschließend in einem Workshop diskutiert, zu dem die DFL einlud. Dieser setzte sich, ähnlich wie das damalige Kompetenzteam, aus verschiedenen Akteuren (Behindertenfanbeauftragte und andere Clubvertreter, Fanclubvertreter, Vorstand BBAG, Zentrum für Sehbehinderten- und Blindenreportage der AWO, Vertreter DFB und DFL) zusammen. Zudem wurden bereits einige Auszüge auf der letzten Jahrestagung der BBAG in Leipzig im Juni 2016 vorgestellt und im Anschluss unseren Mitgliedern und Beiräten exklusiv das gesamte Manuskript bereits vor Drucklegung zur Verfügung gestellt. Hier bestand die Möglichkeit, weitere Anregungen und Verbesserungsvorschläge einzureichen. Diese wurden anschließend auch in das Manuskript eingearbeitet.

Nach der weiteren Anfertigung von beispielhaften Zeichnungen und Fotos sowie der Festlegung des endgültigen Layouts ist dieses Werk nun im Mai 2017 erschienen. Wir sind als Dachverband für Fans mit verschiedenen Behinderungen stolz, an dieser richtungsweisenden Neuauflage der DFL-Empfehlungen mitgewirkt zu haben.

Das gesamte Dokument gibt es hier auch als Download (pdf): DFL_Barrierefrei im Stadion_Barrierefrei_final

 

Bei der nachstehend zum Download bereitgestellten digitalen Version der Broschüre handelt es sich um eine barrierefreie PDF-Datei nach BITV Standard (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).

Das bedeutet, dass das PDF so gestaltet ist, dass Menschen mit Behinderungen dies nutzen können. So werden beispielsweise die Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit berücksichtigt. Für blinde oder sehbehinderte Menschen ist es so möglich, sich durch spezielle Programme den Text (und die die Bilder beschreibenden Alternativtexte) Kapitel für Kapitel vorlesen zu lassen. Ferner ist es möglich, sich den Text im sog. „Umfließenmodus“ stark vergrößert untereinander anzeigen zu lassen.“