Menschen, die Schatten durch bunte Schatten dargestellt werden, im Dialog. Der Dialog wird durch Sprechblasen symbolisiert.

Ab der kommenden Saison 2022/23 werden erstmals verbindliche Voraussetzungen für den Club-Fan-Dialog in die DFL-Lizenzierungsordnung aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss haben die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga im Rahmen der DFL-Mitgliederversammlung im Dezember gefasst.

Damit wurden weitere Impulse aus der Taskforce „Zukunft Profifußball“ der DFL strukturell in ihren Statuten und Verordnungen verankert. Die Beschlüsse zum Club-Fan-Dialog sind fast identisch mit den Empfehlungen, die die Arbeitsgruppe „Fußball als Publikumssport“ des Fan-Bündnisses „Zukunft Profifußball“ 2020 in ihren Konzeptpapieren veröffentlicht hat. Die BBAG ist ebenfalls Teil der Fanitiative. Diese hat die Empfehlung ausgesprochen, die Auflage an die Clubs, einen Club-Fan-Dialog zu führen, verbindlicher zu fassen sowie Kriterien aufzustellen, an denen die Erfüllung der Lizenzierungsauflage gemessen werden kann.

Zum Hintergrund: der Club-Fan-Dialog bezeichnet strukturierte Dialogformate, in denen sich die Clubs mit Fans austauschen und deren Meinungen zu unterschiedlichen Themen einholen. Überwiegend findet dieser Austausch mit Vereinen bereits jetzt schon über Fanbeiräte u. ä. statt, aber eben noch nicht flächendeckend überall. Künftig wird die Lizenzierungsordnung in Bezug auf derartige Formate verpflichtende Grundvoraussetzungen sowie zudem Qualitätsanforderungen als Empfehlungen enthalten, die den hohen Standard der lokalen Club-Fan-Dialoge sichern und Impulse für eine Weiterentwicklung geben sollen.

Hierzu haben die Clubs nun in der letzten Mitgliederversammlung einen neuen Anhang zur Lizenzierungsordnung zur Ausgestaltung und Durchführung des Club-Fan-Dialogs verabschiedet. Darin enthalten sind organisatorische Aspekte wie Ablauf und Dokumentation ebenso wie die regelmäßige Teilnahme der jeweiligen Club-Führungsebene, damit das Ganze nicht nur als „Alibi-Veranstaltung“ durchgeführt wird.

Besonders interessant aus BBAG-Sicht ist außerdem die Verpflichtung, dass alle Themen behandelt werden, die Fangruppen direkt oder indirekt betreffen. Zudem soll durch die im Club-Fan-Dialog vertretenen Personen die Vielfalt der Fans im Stadion abgebildet werden. Insbesondere diese beiden (Selbst-)Verpflichtungen müssten künftig also auch Fans mit Behinderung mehr systematische Teilhabe und Gehör für ihre Anliegen ermöglichen.

Für die BBAG als Mitglied der AG Fankulturen zeigen die Beschlüsse zum Einen erneut, dass sich der Einsatz der Faninteressensvertretungen und die Zusammenarbeit in übergreifenden Bündnissen lohnt. Zum anderen ergibt sich aus diesen Regelungen eine wichtige strukturelle Möglichkeit zur Sicherung mehr gleichberechtigter Teilhabe von Fans mit Behinderungen und anderer marginalisierter Gruppen in Fan-Dialogstrukturen der Clubs. Wir freuen uns, dass die DFL-Mitglieder mit dieser neuen Regelung damit einen Weg frei machen für mehr inklusive Beteiligungsmöglichkeiten für alle im Fußball.

Abschließend bedanken wir uns an dieser Stelle bei allen Mitwirkenden des Fan-Netzwerks „Zukunft Profifußball“, die diese Anregungen frühzeitig eingebracht hatten. Ebenso gilt unser Dank den Clubs der DFL, die diese Änderungen beschlossen und somit mitgetragen haben.