Ehrenvorsitzender können nach § 5a der Vereinssatzung nur Personen werden, die sich um die Belange der BBAG in hohem Maße verdient gemacht haben und mindestens diese in zwei Amtszeiten als Vorsitzender geleitet haben.
Anlässlich der BBAG-Tagung in Dortmund wurde durch die Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden gewählt:

EHRENVORSITZENDER
(langjähriger Vorsitzender der BBAG
in der Zeit von 1999-2007)